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Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste distanziert sich von einem möglichen Fehlverhalten der ehemaligen PIN-Führung

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) reagiert mit Erstaunen auf die Vorwürfe der vormalige PIN-Vorstand habe die Finanzierung der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) unterstützt. „Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, distanzieren wir uns von dieser Vorgehensweise", sagt Florian Gerster, Präsident des AGV-NBZ.

Gerster weiter: „Eine finanzielle Beziehung des ehemaligen Managements der PIN-Holding zu führenden Akteuren der GNBZ, würde zu einem Ansehensverlust der Arbeitnehmervertreter führen. Dennoch besteht kein Grund, an der Gültigkeit des Tarifvertrages des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste mit der GNBZ zu zweifeln, da es sich um das Fehlverhalten Einzelner handelt. Die Gewerkschaft als Arbeitnehmerorganisation der Branche der Mehrwertbriefdienste besteht fort. Ihr Tarifvertrag mit dem AGV-NBZ ist weiterhin rechtsverbindlich."

Konsequenzen für das laufende Verwaltungsgerichtsverfahren zum Post-Mindestlohn sind nicht zu erwarten. In der ersten Instanz hat das Verwaltungsgericht Berlin den Post-Mindestlohn für rechtswidrig erklärt. „Für das Gericht waren die unzureichende Ermächtigungsgrundlage für den Post-Mindestlohn und dessen Verletzung des grundgesetzlich verbrieften Rechts auf Berufsfreiheit die entscheidenden Faktoren", sagte Gerster. „Der organisatorische Status der GNBZ ist für die Rechtswidrigkeit der Post-Mindestlohnverordnung unerheblich." Das mögliche Fehlverhalten einzelner sei vielmehr Ausdruck des enormen Drucks, den der überhöhte Post-Mindestlohn von Ver.di und der Deutschen Post AG auf die jungen Konkurrenzunternehmen ausübt.

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