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Thema: Entscheidung der Bundesnetzagentur zum Preisdumping der Deutschen Post

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein Meilenstein für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Briefmarkt

Die Bundesnetzagentur stellt in Ihrer Entscheidung vom 14.06.2011 fest, dass sich First Mail und DPAG rechtswidrig verhalten haben, indem sie die eigenen veröffentlichten Entgelte sowie die Entgelte von Wettbewerbern gezielt unterboten haben. Die Bundesnetzagentur hat damit der Beschwerde der Wettbewerber in vollem Umfang stattgegeben. Darüber hinausgehend zieht die Bundesnetzagentur eine Untergrenze für die zulässigen Entgelte. Die Untergrenze beträgt bei Teilleistungsentgelten im günstigsten Fall 0,341 € für einen Standardbrief. Wenn Abholleistungen oder sonstige vorbereitende Dienstleistungen hinzukommen, erhöht sich dieser Preis entsprechend. Ebenfalls auf der Basis der Teilleistungsentgelte wurden die Untergrenzen für die übrigen Briefformate festgesetzt.

„Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist ein Meilenstein für die Entwicklung des Wettbewerbs auf dem Briefmarkt. Für die Wettbewerber der Deutschen Post besteht nun endlich die Möglichkeit, mit der DPAG und ihren Tochtergesellschaften in realen Wettbewerb um Qualität und Innovationen zu treten.“, so Florian Gerster, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste.

Die DPAG und ihre Tochtergesellschaften sind verpflichtet, die Entscheidung der Bundesnetzagentur sofort umzusetzen und alle Verträge mit darunterliegenden Entgelten neu zu verhandeln. Dabei müssen sie die offiziellen Teilleistungsentgelte der DPAG zugrunde legen. Wenn über die Teilleistung hinaus weitere Leistungen angeboten werden ist der Preis entsprechend unter Berücksichtigung des Kostendeckungsprinzips zu erhöhen. Auch die Posttochter Williams Lea bedient sich der Teilleistungskonditionen der DPAG und muss demnach einen Aufschlag für z. B. Abholung und Sortierung von ihren Kunden verlangen.

Gerster: „Für den Wettbewerb im Briefmarkt ist dies eine gute Nachricht. Den Kunden der Deutschen Post steht die Möglichkeit offen, ihre Verträge zu beenden und stattdessen mit einem attraktiven Wettbewerber abzuschließen.“

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