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Gerster: Tarifliches Lohnniveau in der Brief- und Zustellbranche bleibt erhalten

Seit seiner Gründung im Jahr 2007 hat der AGV-NBZ vergeblich versucht, mit der Gewerkschaft ver.di in Tarifverhandlungen zu treten. Alle Verhandlungsangebote wurden von ver.di unter Hinweis auf den Post-Mindestlohn zurückgewiesen. Das jetzt von der Gewerkschaft ver.di verkündete Ultimatum, mit dem AGV-NBZ einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag abzuschließen, ist nichts weiter als der Versuch, den vor Gericht gescheiterten Mindestlohn erneut unverändert durchzusetzen. „Die Arbeitnehmer unserer Mitgliedsunternehmen in der Brief- und Zustellbranche erhalten Tariflöhne. Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) hat im Dezember 2007 einen Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste abgeschlossen. Danach muss in der Brief- und Zustellbranche ein tariflicher Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde in Westdeutschland und Berlin und 6,50 Euro je Stunde in Ostdeutschland gezahlt werden. An diese Tariflöhne halten sich unsere Mitgliedsunternehmen weiter gebunden." so Florian Gerster, Präsident des AGV-NBZ.

„Der Appell der Gewerkschaft ver.di an die Öffentlichkeit und die ultimative Forderung nach erneuter Einführung eines Post-Mindestlohns ersetzt nicht das Gespräch und beantwortet keine gestellten Fragen", so Gerster. Das Angebot des Arbeitgeberverbandes zur Führung ernsthafter Gespräche bleibt bestehen.

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