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Gerster: Steuerprivileg der Post abschaffen

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste begrüßt die Entscheidung der Koalitionsparteien, die Umsatzbesteuerung von Postdienstleistungen mit Blick auf die EuGH-Rechtsprechung umgehend so anzupassen, dass keine steuerlichen Ungleichbehandlungen mehr bestehen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im April 2009 entschieden, dass nur solche Dienstleistungen des Universaldienstes von der Umsatzsteuer befreit sind, die für jedermann zu allgemein gültigen Bedingungen und Preisen erbracht werden, sofern der Anbieter der Postdienstleistung dazu verpflichtet ist. Das bedeutet, dass künftig nur solche Postdienstleistungen dem Umsatzsteuerprivileg unterliegen, die zu behördlich genehmigten Entgelten erbracht werden. Nur insoweit ist die Deutsche Post als Ex-Monopolist verpflichtet, ihre Leistungen jedermann zum erschwinglichen Preis anzubieten.

Die gute Nachricht für den Verbraucher ist, dass damit alle Briefe und Postkarten, die zu den behördlich genehmigten Entgelten eingeliefert werden, weiterhin von der Umsatzsteuer befreit sind. Für alle übrigen Nutzungen, insbesondere bei Mengenrabatten und Sonderkonditionen, besteht künftig die volle Umsatzsteuerpflicht.

Die neue Bundesregierung ist gefordert, ihr Versprechen aus der Koalitionsvereinbarung umzusetzen und das Umsatzsteuerprivileg auf solche Briefdienstleistungen zu beschränken, die zu genehmigten Entgelten erbracht werden. „Damit wird endlich Wettbewerbsgleichheit in dem seit 2008 liberalisierten Postmarkt hergestellt.", sagt Florian Gerster, Präsident des AGV NBZ.

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