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Arbeitgeber stehen zum Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste

Florian Gerster: Unser Tarifvertrag gilt bis Ende 2009 – ohne Wenn und Aber

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) wird seinen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste (GNBZ) erfüllen. Das bekräftigt Florian Gerster, Präsident des AGV-NBZ. Gersters Aussage gilt im Hinblick auf einen Beschluss des Arbeitsgerichtes Köln. Das Gericht hat heute entschieden, der GNBZ die Tariffähigkeit abzuerkennen. „Kein Arbeitnehmer muss jedoch jetzt fürchten, untertariflich bezahlt zu werden", sagt Gerster. „Alle Mitgliedsunternehmen müssen den Tarifvertrag erfüllen. Die Arbeitnehmer können sämtliche Rechte aus dem Tarifvertrag in Anspruch nehmen."

Der AGV-NBZ hatte mit der GNBZ im Dezember 2007 einen Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste geschlossen. Danach muss seit dem 1. Januar 2008 ein tariflicher Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde in Westdeutschland und Berlin und 6,50 Euro je Stunde in Ostdeutschland gezahlt werden. Dieser Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2009.

Der Beschluss des Arbeitsgerichtes Köln spielt für die Gültigkeit des Tarifvertrages keine Rolle. Er entfaltet keine Rückwirkung und berührt daher nicht die Wirksamkeit des im Dezember 2007 abgeschlossenen Tarifvertrages. „Unser Tarifvertrag gilt bis Ende nächsten Jahres", sagt Gerster, „und zwar ohne Wenn und Aber!"

Der AGV NBZ ist zu dem Verfahren nicht beigeladen und beteiligt worden. Angesichts der Schnelligkeit, mit der das Verfahren durchgeführt und abgeschlossen wurde, hat der AGV NBZ allerdings Zweifel daran, dass das Gericht seiner Pflicht zur Amtsermittlung und Anhörung der Beteiligten in ausreichendem Maße nachgekommen ist. Darüber wird das Landesarbeitsgericht zu entscheiden haben, wenn die GNBZ Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts einlegt.

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