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Gerster: "Die Bundesregierung muss endlich für fairen Wettbewerb im Briefmarkt sorgen und die Postmindestlohnverordnung aufheben."

Nach der Ankündigung der Deutschen Post AG die Personalkosten durch Auslagerung von Tätigkeiten im Briefdienst an Fremdunternehmen zu senken, fordert der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ), Florian Gerster, die Bundesregierung nochmals auf, die rechtswidrige Verordnung zum Postmindestlohn sofort zurückzuziehen.

Der Postmindestlohn bedroht die Wettbewerber des Ex-Monopolisten in ihrer Existenz. Bereits 19.000 lizenzpflichtige Arbeitsplätze wurden seit der Einführung des Postmindestlohns vernichtet. Viele der jungen Unternehmen können die enorme Kostensteigerung bei den Löhnen nicht – wie die immer noch marktbeherrschende Deutsche Post – über eine hohe Auslastung der Mitarbeiter auffangen. Die neuen Ankündigungen der Deutschen Post AG zeigen, dass der Postmindestlohn nur Mittel zum Zweck ist, um Wettbewerb in der Branche zu verhindern. Während die Mitgliedsunternehmen des AGV-NBZ wegen des Postmindestlohns ums Überleben kämpfen, beabsichtigt die Deutsche Post AG die Verordnung zu umgehen, indem sie Kooperationen mit Subunternehmen eingeht und damit auf den Einsatz eigener Briefzusteller verzichtet. „Das aktuelle Verhalten der Deutschen Post zeigt, dass die Post-Mindestlohnverordnung nicht auf eine faire Entlohnung, sondern auf die Verhinderung von Wettbewerb abzielt. Dem muss die Bundesregierung endlich Einhalt gebieten." sagt Gerster.

Bereits das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Berlin haben im Jahr 2008 die Rechtsverordnung zum Postmindestlohn für rechtswidrig erklärt. Erst recht abwegig sind Bestrebungen, den Postmindestlohn nach dem neuen Arbeitnehmerentsendegesetz erneut für verbindlich erklären zu lassen. Angesichts des beim Bundesverwaltungsgericht anhängigen Revisionsverfahrens käme dies einer Missachtung der Justiz gleich. „Die Postmindestlohnverordnung muss sofort aufgehoben und die Entscheidung des Gerichts sollte abgewartet werden, bevor durch weitere unausgegorene Maßnahmen noch mehr Jobs verloren gehen.", so Gerster.

Den Brief mit der Aufforderung zur Aufhebung der Postmindestlohnverordnung finden Sie auf der Internetseite www.agv-nbz.de

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