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EU-Verfahren gegen Postmindestlohn

Florian Gerster: Bundesregierung muss Postmindestlohn aussetzen

EU-Kommission attackiert Monopolbestrebungen im deutschen Briefmarkt

Der Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) Florian Gerster fordert die sofortige Aussetzung der Postmindestlohnverordnung. Hintergrund ist das Vertragsverletzungsverfahren, das der EU-Binnenmarktkommissar McCreevy nach Angaben der Frankfurter Allgemeinen Zeitung noch vor der Sommerpause gegen den deutschen Postmindestlohn einleiten wird. „Dass die EU-Kommission zu diesem drastischen Mittel greift, macht deutlich, wie offensichtlich die Diskriminierung der privaten Briefdienstleister durch den Monopolschutzlohn für die Deutsche Post ist", sagt Florian Gerster.

McCreevy sieht die Konkurrenten der Deutschen Post durch den Postmindestlohn daran gehindert, die Chancen eines liberalisierten deutschen Briefmarktes zu nutzen. Bereits im März hatte die EU-Kommission der Bundesregierung das Verfahren wegen der Wettbewerbsverzerrung durch den Postmindestlohn und der Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG angedroht. Wenige Tage zuvor, am 7. März 2008, hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin die Postmindestlohnverordnung aufgrund ihrer existenzbedrohenden Wirkung für rechtswidrig erklärt. Dennoch hielt die Bundesregierung an dieser Verordnung bisher fest.

Durch den Postmindestlohn sind bei den privaten Postdienstleistern über 6.000 Arbeitplätze vernichtet worden. „Leider hat sich die Bundesregierung bisher uneinsichtig gezeigt. Daher begrüßen wir das Vertragsverletzungsverfahren", sagt Florian Gerster. „Die schwerwiegende Benachteiligung unserer Branche muss ein Ende haben. Es dürfen keine weiteren Arbeitsplätze verloren gehen."

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