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Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste weist Behauptungen aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück

Erstellt am Dienstag, 18. Dezember 2007 09:36

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ) weist die Behauptung aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales zurück, der vorgelegte Tarifvertrag sei ein Täuschungsmanöver. "Hier geht es um die Absicherung der Einkommensverhältnisse der Beschäftigten in der Branche der Mehrwertbriefdienste. Wir wollen, dass unsere Beschäftigen für ihre Dienstleistungen angemessen vergütet werden. Dies ist verwirklichte soziale Gerechtigkeit und kein Täuschungsmanöver", so Bernd Jäger, Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes.

Der Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste und die Gewerkschaft GNBZ hatten am vergangenen Freitag einen Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für Mehr-wertbriefdienste an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Der Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste beinhaltet einen Mindestlohn mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Höhe von 6,50 € in Ostdeutschland und 7,50 € je Stunde in Westdeutschland und Berlin.

Mehrwertbriefdienste werden derzeit nach • 51 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 4 Postgesetz lizenziert und weisen besondere, qualitativ höherwertige Leistungsmerkmale auf. Diese Leistungsmerkmale sind unter anderem: Abholung nach 17:00 Uhr und Zustellung bis 12:00 Uhr mittags des folgenden Werktages, Geldzurückgarantie oder Sendungsverfolgung.

Bei den Mehrwertbriefdiensten handelt es sich um eine eigene Branche, die sich klar von den allgemeinen Briefdiensten trennt. Zwischen den allgemeinen Briefdiensten und den spezielleren Mehrwertbriefdiensten verhält es sich wie beim Bauhauptgewerbe und dem Dachdeckerhandwerk. So gibt es für das Bauhauptgewerbe einen umfassenden Tarifvertrag mit entsprechender Allgemeinverbindlichkeitserklärung, von dem jedoch das speziellere Dachdeckerhandwerk als besondere eigene Branche ausgenommen ist. Für das Dachdeckerhandwerk gilt ein eigener gesonderter Tarifvertrag mit gesonderter Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Die in dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste zusammengeschlossenen Unternehmen haben beschlossen diese Mehrwertbriefdienstleistungen als eigenständige Dienstleistung, auch nach Beendigung der Exklusivlizenz, weiter zum Wohl der Kunden anzubieten.

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