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Novellierung des Postgesetzes ist überfällig.

Erstellt am Donnerstag, 28. Mai 2020 11:13

Thema: Urteil Bundesverwaltungsgericht Briefporto 2016-2018

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Rechtswidrigkeit der Portoerhöhung 2016-2018 unterstreicht die dringende Notwendigkeit, das über 20 Jahre alte Postgesetz grundsätzlich zu überarbeiten. „Ebenso wie bisherige Regulierung der Portopreise entspricht das Postgesetz insgesamt nicht mehr den heutigen Anforderungen – auch nicht in Bezug auf den Verbraucherschutz und einer positiven Entwicklung des Wettbewerbs auf den Brief- und Paketmärkten.“, so Dr. Walther Otremba, Vorsitzender des Bundesverbandes Briefdienste.

Der Bundesverband Briefdienste begrüßt, dass der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, jetzt die konkreten Arbeiten am Postgesetz vorantreibt. Die Ende 2019 mit den Verbänden diskutierten Eckwerte zu der Gesetzesnovelle hatten schon ein sehr positives Echo hervorgerufen. Besserer Verbrauchschutz, mehr Qualität in der Brief- und Paketzustellung und gerechtere Wettbewerbschancen für alle Anbieter wurden als Zielsetzungen einer Reform allgemein begrüßt.

Die Corona-Pandemie hat die Widerstandsfähigkeit einer Brief- und Paketlogistik, die auf vielen Unternehmschultern ruht, nachhaltig unterstrichen. Der Bundeswirtschaftsminister hat vielfach betont, dass wir jetzt zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Epidemie die Wachstumskräfte dauerhaft stärken müssen. Deshalb ist die Zeit reif, zweiundzwanzig Jahre nach Verabschiedung des Postgesetzes, die praktischen Erfahrungen mit dessen Anwendung zu nutzen und die über acht Jahre dauernden Bemühungen um eine Reform mit einer Gesetznovelle zu krönen. Damit wird zugleich ein weiterer Baustein der Koalitionsvereinbarung von 2018 umgesetzt, die eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Rahmenbedingungen für die Postmärkte vorsieht.

Berlin, 28. Mai 2020

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