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Wirtschaftswoche: Teures Urteil

Quelle: Wirtschaftswoche, 04.03.2013 (Seite 14).    

Der Deutschen Post könnte ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zur förmlich zugestellten Behörden- und Gerichtspost viel Geld kosten. Das Gericht untersagte einem öffentlichen Auftraggeber, ein Angebot der Post anzunehmen, das keine Umsatzsteuer bei sogenannten Postzustellungsaufträgen enthielt. Im Urteil heißt es, dass "die förmliche Zustellung (...) nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist", weil das keine Universaldienstleistung sei. Bislang erhebt der Konzern keine Mehrwertsteuer auf solche Postzustellungsaufträge.

Brief-Vorstand Jürgen Gerdes hat nun ein Problem: Den Preis von 3,45 Euro kann die Post nicht anheben. Der ist von der Bundesnetzagentur genehmigt und damit fix. Von den geschätzten 100 Millionen Euro Jahresumsatz müsste die Post künftig 20 Millionen Euro Mehrwertsteuer abführen. Der Konzern redet sich das Urteil schön. "Zur Entscheidung über steuerrechtliche Fragen" seien "allein die Finanzgerichte berufen", so die Post. Es sei daher "nicht erkennbar", dass das Urteil "Einfluss auf Steuerzahlungen der Deutsche Post AG hat". Der Bundesverband Briefdienste, der Wettbewerber vertritt, wittert die Chance. Geschäftsführer Rico Nelte-Freudenberger fordert, dass die behördlichen Aufträge "neu ausgeschrieben werden".

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