Der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) begrüßte das Urteil: Bei dem beanstandeten Mindestlohn handele es sich «um einen missbräuchlichen und aus mehreren Gründen rechtswidrigen Versuch, Wettbewerber vom Markt zu drängen». Sollte es einen neuen Anlauf von Seiten des Ex-Monopolisten Deutsche Post geben, würden dem die Arbeitgeber im zuständigen Tarifausschuss nicht zustimmen.
Hundt zeigte sich mit den Vereinbarungen von Union und FDP über neue Branchen-Mindestlöhne zufrieden. Darin wird dem von Arbeitgebern und Gewerkschaften paritätisch besetzten Tarifausschuss die entscheidende Rolle zugeschrieben: Nur wenn dieser zustimmt, können Mindestlöhne auch für nicht tarifgebundene Betriebe und deren Beschäftigte künftig verbindlich vorgeschrieben werden. Die BDA legt Wert darauf, dass durch eine für allgemein verbindlich erklärte Lohnuntergrenze keine andere Vereinbarung - etwa von Christlichen Gewerkschaften mit für die Arbeitgeber günstigeren Bedingungen - verdrängt werden darf.
Am 10. Februar wird sich der Tarifausschuss mit dem neuen Mindestlohn für die Gebäudereiniger-Branche befassen. Die Zustimmung des Gremiums gilt als sicher.