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Bundesrichter kippen Brief-Mindestlohn

Erstellt am Donnerstag, 28. Januar 2010 10:38
Gerster: Der Weg für einen gerechten Wettbewerb und mehr Arbeitsplätze ist frei – die privaten Wettbewerber können aufatmen

Der seit zwei Jahren existierende Mindestlohn für die Brief- und Zustellbranche verstößt gegen geltendes Recht und ist daher nichtig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht heute in Leipzig in dritter und abschließender Instanz bestätigt.

„Das Urteil ist ein eindeutiger Sieg für den Wettbewerb in der Brief- und Zustellbranche", sagt Florian Gerster, Präsident des Arbeitgeberverbandes Neue Brief- und Zustelldienste (AGV-NBZ), in Berlin. „Dieser Gerichtsentscheid bedeutet grünes Licht für die Schaffung neuer Arbeitsplätze."

Die privaten Wettbewerber der Deutschen Post AG, die sich im AGV-NBZ zusammen geschlossen haben, besitzen nach Gersters Worten nun endlich Rechtssicherheit und könnten verstärkt investieren. „Ich bin mir ganz sicher", so Gerster, dass „viele Bürger als Kunden von den innovativen Service-Angeboten unserer Mitgliedsfirmen profitieren werden."

Im Jahr 2008 hatten bereits im März das Verwaltungsgericht Berlin und im Dezember das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Post-Mindestlohn, der vom ehemaligen Post-Chef Zumwinkel als Monopolschutzlohn durchgesetzt und vom früheren Bundesarbeitsminister Scholz gesetzlich umgesetzt worden war, für verfassungswidrig erklärt.

Nach Untersuchungen der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ist der Post-Mindestlohn in der Brief- und Zustellbranche für die Vernichtung von rund 19.000 Arbeitsplätzen schon im ersten Jahr seines Bestehens sowie für zahlreiche Unternehmensinsolvenzen in den Jahren 2008 und 2009 verantwortlich.

„Die Arbeitnehmer unserer Mitgliedsunternehmen werden auch künftig tariflich abgesichert sein", unterstreicht Florian Gerster. Der AGV-NBZ hat im Dezember 2007 einen Tarifvertrag für Mehrwertbriefdienste abgeschlossen. Danach muss in der Brief- und Zustellbranche ein tariflicher Mindestlohn von 7,50 Euro je Stunde in Westdeutschland und Berlin und 6,50 Euro je Stunde in Ostdeutschland gezahlt werden. Dieser Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2010.

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