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Nur ein fairer Mindestlohn sichert Arbeitsplätze

Gerster fordert: Keine ideologischen Scharmützel auf Kosten der Arbeitnehmer

Auch nach der Verabschiedung des neuen Mindestarbeitsbedingungengesetzes im Bundestag wird sich der Arbeitgeberverband Neue Briefund Zustelldienste (AGV-NBZ) weiter für einen marktgerechten Postmindestlohn einsetzen. Das neue Gesetz wiederholt die Fehler der gescheiterten Post-Mindestlohnverordnung. „Wir sind für einen fairen Mindestlohn", sagte Florian Gerster, Präsident des AGV-NBZ. „Die Politik sollte die Chance jetzt nutzen und ihre ideologischen Scharmützel auf dem Rücken der Arbeitnehmer aufgeben – dazu ist die Wirtschaftslage zu ernst!"

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht Berlin hatten die bestehende Postmindestlohnverordnung im vergangenen Jahr für rechtswidrig erklärt. Die Richter bemängelten, dass die von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) erlassene Postmindestlohnverordnung andere Tarifverträge verdrängt. „Wenn Minister Scholz versucht, mit dieser Verschlimmbesserung den zwischen Ex-Postchef Zumwinkel und Verdi zu Lasten der Wettbewerber ausgekungelten Postmindestlohn doch noch durchzusetzen, wird er sich wieder eine blutige Nase holen", sagte Gerster. Er verwies auf die Erklärung des Kartellrechtlers Wernhard Möschel, der in dieser Woche das Zustandekommen des Postmindestlohns vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages als kartellrechtswidrig bezeichnet hat.

„Der Postmindestlohn hat bisher tausende Arbeitsplätze gekostet", erklärt Gerster. Im Gegensatz zum Ex-Monopolisten Deutsche Post sind die privaten Briefdienste durch Mindestlöhne von knapp 10 Euro pro Stunde in ihrer Existenz bedroht, da sie sich erst in der Aufbauphase befinden. „Das zentrale Ziel muss jetzt aber die Erhaltung von Arbeitsplätzen sein. In der Branche der Briefzusteller ist das nur über faire Bedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber möglich."

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